Primärbehandlungen – Erstbehandlung
Hierunter versteht man Wurzelkanalbehandlungen, wenn das Kanalsystem noch originär ist, also noch keine Wurzelfüllung im Zahn ist.
Das bedeutet, dass der Hohlraum im Inneren des Zahnes noch seine natürliche Anatomie hat und die Seitenverästelungen zwischen den Kanalsystemen / Seitenkanäle offen sind (und nicht wie in Revisonsfällen evtl. durch Wurzelfüllpaste verlegt). Somit kann die Präparation der Kanalsysteme weniger invasiv erfolgen und die dreidimensionale Kanaldesinfektion ist einfacher. Dies mündet in einer besseren Gesamterfolgsquote gegenüber Revisonsfällen.
Vom praktischen Ablauf her entfällt gegenüber sog. Revisionsbehandlungen (Zweit- oder Drittbehandlungen) die Notwendigkeit des Entfernens der alten bis auf den Pulpakammerboden reichenden Füllung und dass evtl. notwendige Entfernen alter Stiftaufbauten ebenso wie der Arbeitsschritt des Entfernens der alten Wurzelfüllung aus den Kanalsystemen. Ansonsten unterscheiden sich Revisions- und Primärbehandlungen nicht.
Im Rahmen der Behandlungsplanung ist zu überlegen warum das aktuelle Problem vorliegt und wie es dazu gekommen sein könnte. Kommt man zur Erkenntnis, dass die vorhandene Füllung / Krone undicht ist, so muss diese erneuert werden, damit es während der Behandlung und zwischen den Behandlungssitzungen nicht zur erneuten Kontamination des Kanalsystems kommt.
Single-visit-Behandlungen sind bei vitalem Ausgangszustand möglich (ggf. zzgl. Termin für Diagnostik und Aufklärung).